Die korrekte Anschrift für Deine Bestellung

Viele Kunden freuen sich darüber, wenn Ihre Bestellung innerhalb von wenigen Tagen durch DHL zugestellt wird. Hierfür ist es aber wichtig, dass die eigene Anschrift richtig angegeben wird. Es gibt immer noch die weitläufige Meinung, dass der Ortsteil Bestandteil der eigenen Adresse ist. Nach Einführung der 5-stelligen Postleitzahlen (PLZ) im Jahr 1993, ist der Ortsteil prinzipiell nicht mehr notwendig und die Angabe im Rahmen einer Bestellung kann sogar zu Problemen führen. Die Nennung des Ortsteils in der eigenen Anschrift kann dazu führen, dass unser Bestellsystem die Sendung nicht leitcodieren kann. Denn jede Anschrift wird über eine Schnittstelle mit der DHL Adressdatenbank abgeglichen. Wenn der Ort, die Stadt oder eine Straße nicht zu der angegebenen PLZ passt, erhalten wir eine Fehlermeldung und die Lieferung kann nicht autom. frankiert werden.

 

1. Beipsiel korrekt:
Musterstr. 15
12345 Musterstadt

2. Beispiel falsch:
Musterstr. 15
12345 Musterstadt-Hausen

 

Die Musterstr. gibt es in unserem Beispielort nur ein einziges Mal und ist bei DHL wie im 1. Beispiel hinterlegt. Wenn ein Kunde nun die 2. Variante als Anschrfit angibt, dann kann die Sendung nicht korrekt frankiert werden und es entsteht eine Fehlermeldung. Ein Mitarbeiter muss eingreifen und manuell die Adresse prüfen und händisch ändern.

In den östlichen Bundesländern kann es im Rahmen der Zusammenlegung von Gemeinden und der Gebietsreform im Zuge der Wiedervereinigung aber dazu kommen, dass es Straßennamen doppelt gibt. Nach Angaben von DHL wird der Ortsteil aber nicht an den Gemeindenamen gehängt, sondern VOR den Straßennamen. Die Anschrift lautet dann wie folgt:

 

3. Beispiel korrekt:
Max Mustermann
Hausen
Musterstr. 15
12345 Musterstadt

 

Die Einzigartigkeit von Straßennamen in Gemeinden oder Städten ist aber Ziel jeder Verwaltung. Daher strebt jede Gemeinde an, doppelte Straßennamen durch Umbenennung zu vermeiden. In Berlin kam es nach der Wiedervereinigung von West- und Ostberlin aber häufiger zu doppelten Straßennamen. Das Problem ist grundsätzlich aber selten und kann bei einer Bestellung vernachlässigt werden. Daher kannst Du ruhig die Schreibweise aus dem 1. Beispiel für Deine Bestellung verwenden. Sollte es doch einmal einen doppelten Straßennamen geben, so ist die Anschrift in Städten über die unterschiedliche PLZ auffindbar. In Gemeinden nutzt man dann die Schreibweise aus Beispiel 3.